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BERUFSMATURIÄT

Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mit erweiterter Allgemeinbildung. Sie wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen. Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis beginnt, kann parallel zur beruflichen Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besuchen, sofern die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann die Berufsmaturität in einem Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitend in einem Teilzeitlehrgang absolvieren. Schulunabhängig kann anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis erlangt werden.

Die Berufsmaturität wird in den folgenden sechs Richtungen angeboten:

  • technische Richtung
  • kaufmännische Richtung
  • gestalterische Richtung
  • gewerbliche Richtung
  • naturwissenschaftliche Richtung
  • gesundheitliche und soziale Richtung

 

Quellen:
http://www.bbt.admin.ch
http://www.lex.dbk.ch